COVID-19 und Freibad

Informationen und Hintergründe für einen Freibadbesuch in Zeiten einer Pandemie


Ein Freibad-Besuch in Zeiten einer Pandemie - ist das überhaupt eine gute Idee? Wir erleben seit März 2020 in Deutschland eine in der jüngeren Geschichte des Landes beispiellose Entwicklung im öffentlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Leben, die jede einzelne Person vor besondere Herausforderungen stellt. Der "Lockdown" unseres Landes, des Kontinents und der ganzen Welt hatte die Intention, Infektionsketten zu unterbrechen und infolgedessen Gesundheitssysteme zu entlasten und sogenannte "Vorerkrankte"  und gesundheitlich Schwächere zu schützen. 

 

Fast pünktlich zum Sommer erfolgt nach langen Wochen der sozialen Isolation und offensichtlicher Erfolge bei der regionalen Eindämmung der Pandemie also die Möglichkeit, neben zahlreichen Einrichtungen u.a. das Naturfreibad Müsen wieder zu öffnen - unter Einschränkungen und strengen Hygiene- und Infektionsschutzstandards. 

Motivation zur Öffnung in 2021

Der TuS Müsen 1882 e.V. betreibt das Naturfreibad Müsen in eigener Verantwortung auf ehrenamtlicher Basis mit dem Zweck, in den Sommermonaten ein Sport- und Freizeitangebot im Hilchenbacher Stadtteil Müsen anzubieten. Es besteht keine hauptamtliche Struktur, der Großteil des Freibadteams erhält eine Ehrenamtspauschale von wenigen Euro/Stunde für seinen Arbeitseinsatz, führende Teammitglieder erhalten diese Ehrenamtspauschale im Übrigen nicht. 

Es besteht also kein wirtschaftliches Interesse an der Öffnung des Bades in der Saison 2021. Investitionen in den Erhalt sowie Innovationen der Anlage werden, soweit nicht von kommunaler Seite, Spenden oder über Fördermittel abgedeckt, aus den gebildeten Rücklagen der letzten Saison getätigt.

Vorbereitungen für die jeweils neue Saison beginnen mit dem letzten Tag der abgelaufenen Saison. Rund ums Jahr fallen Revisions-, Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten an. So auch im Jahr 2021. Die turnusmäßigen Vorbereitungen waren im Mai 2021 abgeschlossen und wir standen vor der Frage: Machen wir nun auf, wenn wir dürfen oder lassen wir auf den Wiesen Heu ernten und öffnen die Rolltore am Eingang erst gar nicht?

 

Nach den Vorgaben der Landesregierung vom 28.05.2021 stand einer Öffnung unter Auflagen nichts mehr im Weg.

Wir haben diese Auflagen geprüft, auf unsere Anlage angewendet und das Ganze zusammengefasst in einem umfangreichen Konzept mit dem Titel: 

 

"Anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept für das

Naturfreibad Müsen unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben

 

Verordnung zum Schutz

vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

in der Fassung vom 16.05.2020

und

der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW

in der Fassung vom 16.05.2020"

 

Aktuell gilt die Version vom 01.06.2021 und wird bedarfsgerecht fortlaufend erweitert. Nähere Informationen dazu haben wir hier ausgebreitet!

 

Ist ein Freibadbesuch nicht gefährlich für meine Gesundheit?

Wir haben unser Infektionsschutz- und Zugangskonzept unter folgenden Prämissen aufgebaut:

  • Weitere Ansteckungen müssen vermieden werden. Dies muss durch die Organisation des Betreibers, aber auch durch die Besucher berücksichtigt werden.
  • Kein Betreiber von Sportstätten kann den Besuchern eine Ansteckungsfreiheit während des Aufenthalts in seinen Betriebsstätten garantieren.
  • Jeder Badegast hat sich ebenfalls auf die in einem Badebetrieb unter Pandemiebedingungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Dazu gehört auch die Einhaltung der  allgemein geforderten Abstandsgebote während der Nutzung der Sport- und Freizeitangebote, insbesondere in Freibädern.
  • Abstandsgebote sind in der Bevölkerung eingeübt und können von den Badegästen auch während ihres Aufenthalts  im Naturfreibad Müsen erwartet werden.
  • Gleichwohl muss das Verhalten der Badegäste durch die Aufsicht beobachtet und in gegebenen Fällen eingeschritten werden. Eine lückenlose Überwachung ist aber nicht möglich, hier sind der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers Grenzen gesetzt.

Von wissenschaftlicher Seite sind folgende Aspekte wichtig:

  • "Der Eintrag von Coronaviren in Badegewässer durch infizierte Personen ist zwar möglich. Ob auf diesem Weg eine Ansteckung möglich ist, ist nicht geklärt. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist u.a. wegen der Verdünnung im Wasser äußerst gering. Hauptübertragungswege dieser Infektionen sind direkte Mensch zu Mensch Übertragungen über Virus-haltige Tröpfchen, die beim Husten und Niesen freigesetzt werden sowie Schmierinfektionen durch Übertragungen dieser Tröpfchen aus dem direkten Umfeld infizierter Personen über die Hände auf die Schleimhäute".[1]
  • "Bisher gibt es nach Angaben der WHO2 (Weltgesundheitsorganisation) aber keine Hinweise darauf, dass das SARS-Coronavirus-2 (SARS CoV-2) über den Wasserweg übertragen wird."[2]
  • "Steigende Wassertemperaturen und erhöhte Sonneneinstrahlung im Sommer werden zu einer noch stärkeren Inaktivierung möglicherweise in das Wasser eingetragener Viren führen."[3]
  • "Von Bädern mit biologischer Aufbereitung geht, verglichen mit konventionell aufbereiteten Bädern grundsätzlich ein höheres Infektionsrisiko aus, auf welches der Badegast vor Ort hingewiesen wird." [4]

Zusammengefasst:

Eine Ansteckungsfreiheit im Zusammenhang mit COVID 19 kann bei einem Besuch des Naturfreibad Müsen wie bei allen öffentlichen Einrichtungen nicht garantiert werden. Dies müssen insbesondere Personen, die sich zur Risikogruppe (aufgrund des Lebensalters oder Vorerkrankung) zählen, beachten! 

 

Mit Einhaltung des aktuell gültigen Infektionsschutz- und Zugangskonzepts für das Bad  wird der Infektionsschutz jedoch gemäß der gesetzlichen Vorgaben, Erlasse und Empfehlungen eingehalten. 

Besucher wie Mitarbeiter verpflichten sich gleichermaßen zur Einhaltung der für sie geltenden Regeln!

 

Auf was muss ich mich als Badegast einstellen?

Unsere Badegäste müssen sich bei einem Besuch des Freibads im Wesentlichen auf folgende Punkte einstellen:

  1. Abstand halten! 1,5m schreibt der Gesetzgeber als Mindestabstand vor - überall. Das gilt auf den Liegewiesen, im Wasser, in Schlangen an der Kasse am Kiosk - kurz: ÜBERALL!
  2. Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn der 1,5m-Abstand wahrscheinlich oder tatsächlich nicht möglich ist. Dies gilt in allen Bereichen in und rund um die Freibadhalle (Kasse, Umkleiden, Sanitärräume, Kiosk).
  3. Hände waschen und desinfizieren beim Betreten des Bads, im Rahmen des Aufenthaltes in der Freibadhalle und beim Verlassen des Bads!
  4. Kontaktdaten angeben! Ohne die Bereitschaft, seinen Besuch zu registrieren und seinen Test- oder Immunisierungsstatus (nur in Inzidenzstufe 3 und 2!) darzulegen, kann ausnahmslos kein Einlass gewährt werden. Wir verkaufen diese Daten nicht weiter, schreiben keine Werbemails und wollen auch keine Bewegungsmuster erstellen. Die Kontakt- und Aufenthaltsdaten ermöglichen der Gesundheitsbehörde eine genaue Eingrenzung potenzieller Kontaktpersonen im Infektionsfall und stellen eine behördliche Auflage dar.
  5. Wartezeiten tolerieren! Zu Stoßzeiten kommt es gerade an heißen Sommertagen immer wieder zu Wartezeiten vor Engstellen, z.B. im Kassenbereich oder vor dem Kiosk. In Pandemiezeiten weiß der nette Badegast den Umstand zu schätzen, dass er eine Freizeiteinrichtung überhaupt nutzen darf und sieht, dass unser Team zur Sicherstellung der behördlichen und betrieblichen Auflagen etwas mehr Zeit für einen Arbeitsgang braucht oder sogar einen zusätzlichen Arbeitsgang erledigen muss!

[1] Umweltbundesamt: „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer“ (27.03.2020)

[2] Vgl.: https://www.who.int/publications-detail/water-sanitation-hygiene-and-waste-management-for-covid-19

[3] Umweltbundesamt: „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer“ (27.03.2020)

[4] Umweltbundesamt: „Coronavirus SARS-CoV-2 und Besuch in Schwimm- oder Badebecken beziehungsweise Schwimm- oder Badeteichen“ (12.03.2020)